Die Kommission begrüsst die am 5. November 2024 vom Rat angekündigte allgemeine Ausrichtung zu ihren Vorschlägen zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter. Dank des Massnahmenpakets, das auf die Digitalisierung setzt, soll das Mehrwertsteuersystem der EU unternehmensfreundlicher und weniger betrugsanfällig werden. Die neuen Vorschriften sind ein erster Schritt, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Plattformwirtschaft zu begegnen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Online- und herkömmliche Dienste in den Bereichen Kurzzeitvermietung von Unterkünften und Personenbeförderung zu schaffen. Mit dem neuen System wird eine einheitliche digitale Mehrwertsteuererklärung in Echtzeit für grenzüberschreitende Umsätze auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung eingeführt. Dadurch erhalten die Mitgliedstaaten frühzeitig Informationen, die für die bessere Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug notwendig sind. Zudem werden Plattformbetreiber in den Bereichen der Personenbeförderung und der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften dafür verantwortlich sein, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen, wenn der zugrunde liegende Dienstleister keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellt.