Die Europäische Kommission hat am 21. November 2024 eine mit 578 Mio. EUR ausgestattete rumänische Regelung zur Senkung einer Stromabgabe für energieintensive Unternehmen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Mit der Abgabe soll Strom aus erneuerbaren Energiequellen gefördert werden. Ziel der Regelung ist die Verringerung des Risikos, dass energieintensive Unternehmen aufgrund dieser Abgabe ihre Tätigkeiten an Standorte in Nicht-EU-Länder mit einer weniger ehrgeizigen Klimapolitik verlagern. Im Rahmen der Regelung müssen die Beihilfeempfänger entweder i) bestimmte Empfehlungen des Energieaudits umsetzen, ii) mindestens 30 % des Stromverbrauchs aus CO2-freien Quellen decken oder iii) mindestens 50 % der Beihilfe in Vorhaben investieren, die zu einer erheblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen der Anlage führen.