Evaluation des Rechtsrahmens zu Technologietransfer-Vereinbarungen

Die Europäische Kommission hat heute eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht, in der die Ergebnisse ihrer Evaluierung der Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung („TT-GVO“) und der dazugehörigen Leitlinien zur Anwendung von Artikel 101 AEUV auf Technologietransfer-Vereinbarungen („Leitlinien“) zusammengefasst sind. Ziel der Evaluierung war es, Erkenntnisse über das Funktionieren der TT-GVO und der dazugehörigen Leitlinien zu gewinnen, damit die Kommission entscheiden kann, ob die Vorschriften auslaufen sollten oder verlängert oder überarbeitet werden sollten. Gemäss der Evaluation haben die TT-GVO und die Leitlinien eine wirksame, effiziente und einheitliche Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln auf Technologietransfer-Vereinbarungen weitgehend gewährleistet. Die Evaluierung ergab auch, dass die TT-GVO und die Leitlinien in bestimmten Bereichen verbessert werden könnten, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und den jüngsten Marktentwicklungen Rechnung zu tragen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022