Booking muss Digital Markets Act befolgen

Am 13. November 2024 wurde Booking als „Gate keeper“ im Sinne des Digital Markets Act (DMA) benannt und muss ab nun die einschlägigen Verpflichtungen erfüllen. Konkret bedeutet dies, dass Hotels, Autovermietungen und andere Anbieter von Reisediensten, die auf Booking.com angewiesen sind, um ihre Kunden zu erreichen, in den Genuss neuer Möglichkeiten kommen. Beispielsweise sind sog. „Bestpreisklauseln“ nach dem DMA verboten. Daher steht es Hotels, Autovermietungen und anderen Diensteanbietern, die Booking.com nutzen, nun frei, auf ihrer eigenen Website oder auf anderen Kanälen als auf Booking.com andere (auch bessere) Preise und Konditionen anzubieten.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022