Wiederherstellung der Natur

Das Europäische Parlament und der Rat konnten am 10. November 2023 eine vorläufige Einigung über den Verordnungsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur erzielen; es handelt sich um ein Schlüssel-Element des Europäischen Grünen Deals. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur soll einen Prozess für eine nachhaltige Erholung der Natur auf dem Land und in den Meeresgebieten in Gang setzen. Als Gesamtziel, das auf EU-Ebene erreicht werden soll, werden die Mitgliedstaaten bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresgebiete der EU-Wiederherstellungsmassnahmen durchführen. Bis 2050 sollen entsprechende Massnahmen für alle Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen, erfolgen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022