Schutz vor gefährlichen Chemikalien

Die Europäische Kommission will den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor den Chemikalien Blei und Diisocyanaten stärken und begrüsst die erzielte politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Vorschlag der Kommission zur Änderung zweier Richtlinien zum Schutz von Arbeitnehmern (2004/37/EG und 98/24/EG). Niedrigere und neue Expositionsgrenzwerte für Blei und Diisocyanate sollen Beeinträchtigungen der Fortpflanzungsfunktionen vorbeugen und Atemwegserkrankungen verhindern.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022