Interoperabilität öffentlicher Dienste in Europa

Das Europäische Parlament und der Rat konnten am 14. November 2023 eine politische Einigung über einen Verordnungsvorschlag zur Verbesserung der Interoperabilität behördlicher Dienste in der EU erzielen. Die Verordnung bildet einen Rahmen für die Zusammenarbeit öffentlicher Verwaltungen in der gesamten EU, um den grenzübergreifenden Datenaustausch zu erleichtern. Hierdurch soll der Abschluss von Vereinbarungen über interoperable und wiederverwendbare digitale Lösungen wie quelloffene Software, Leitlinien, Checklisten, Rahmen und IT-Werkzeuge erleichtert werden. Im Ergebnis wird der Verwaltungsaufwand reduziert, auch in Bezug auf rechtliche, organisatorische, semantische und technische Hindernisse bei der Verwaltungszusammenarbeit.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022