Datenerhebungen über Kurzzeitvermietungen

Die EU-Kommission hatte im November 2022 eine Verordnung vorgeschlagen, um die kurzfristige Vermietung von Unterkünften EU-weit transparenter, effektiver und nachhaltiger zu machen. Der Vorschlag soll die derzeitige Fragmentierung in der EU bei der Weitergabe von Daten durch Online-Plattformen beheben und letztlich illegale Angebote verhindern. Daten von Gastgebern und Online-Plattformen sollen in Zukunft einfacher erhoben und ausgetauscht werden können. Die Daten sollen den Behörden in den Mitgliedstaaten helfen, lokale Massnahmen zu ergreifen, um den Tourismussektor nachhaltig weiterzuentwickeln. Das Europäische Parlament und der Rat konnten am 16. November 2023 eine Einigung über den Vorschlag erzielen.

Weitere Informationen

Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022