Sofortmassnahmen zur Senkung der Energiepreise

Der Rat der EU hat am 6. Oktober 2022 eine Verordnung zur Reaktion auf die hohen Energiepreise erlassen. Die Verordnung des Rates enthält das Ziel, den Gesamtbruttostromverbrauch auf freiwilliger Basis um 10 % zu senken, und das verbindliche Ziel, den Stromverbrauch zu Spitzenzeiten um 5 % zu senken. Zudem soll eine Obergrenze für Markterlöse inframarginaler erzeiger auf 180 EUR/MWh eingeführt werden. Auch wird für die Gewinne von Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich ein befristeter obligatorischer Solidaritätsbeitrag festgelegt. Bei den Massnahmen handelt es sich um befristete Sondermassnahmen. Sie gelten vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023. Die Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs gelten bis zum 31. März 2023. Die verbindliche Obergrenze für Markterlöse gilt bis zum 30. Juni 2023.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022