Der Rat der EU hat am 24. Oktober 2022 eine neue Verordnung angenommen, mit der der rechtzeitige Ankauf von und Zugang zu Arzneimitteln, Impfstoffen und Rohstoffen erleichtert, Soforthilfe aktiviert und die Überwachung von Produktionsanlagen ermöglicht wird, wenn eine weitere Gesundheitskrise auftritt. Im Falle einer gesundheitlichen Notlage wird die Kommission beauftragt, eine Liste krisenrelevanter medizinischer Gegenmassnahmen und Rohstoffe zu erstellen und deren Angebot und Nachfrage zu überwachen. Beim Ankauf von Gegenmaßnahmen und Rohstoffen können die Mitgliedstaaten die Kommission beauftragen, als zentrale Beschaffungsstelle zu fungieren.