Richtlinie für angemessene Mindestlöhne in Europa

Mindestlöhne in den EU-Staaten sollten künftig menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen ermöglichen, und die Mitgliedstaaten sollten Tarifverhandlungen fördern. Eine entsprechende Neuregelung wurde vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen. Die neue Richtlinie (EU) 2022/2041 vom 19. Oktober 2022 gilt für alle Arbeitskräfte in der EU, die einen Arbeitsvertrag haben oder in einem Arbeitsverhältnis stehen. Für die Festlegung des Mindestlohns sind zwar auch künftig die Mitgliedstaaten zuständig. Sie müssen jedoch nach den Plänen der EU dafür sorgen, dass ihre nationalen Mindestlöhne den Erwerbstätigen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dabei sind die Lebenshaltungskosten und das allgemeine Lohnniveau zu berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um der Richtlinie nachzukommen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022