Ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen

Am 17. Oktober 2022 hat der Rat den endgültigen Text der Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen angenommen. Mit den neuen EU-Vorschriften, die noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wird eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften in der gesamten EU gefördert. Hiernach sollen unter den Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften in der EU bis 2026 mindestens 40 % der Positionen von Mitgliedern des unterrepräsentierten Geschlechts – meistens Frauen – besetzt werden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022