Achtes Sanktionspaket gegen Russland

Der Rat hat am 6. Oktober 2022 ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland angenommen. Das Paket enthält eine Reihe einschneidender Massnahmen, mit denen darauf abgezielt wird, den Druck auf die russische Regierung und die Wirtschaft des Landes zu verstärken, die militärischen Fähigkeiten Russlands zu schwächen und den Preis, den die russische Führung für die jüngste Eskalation zu zahlen hat, in die Höhe zu treiben. Zu den neuen Sanktionen zählen u.a. Verbot für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, Posten in den Leitungsgremien bestimmter staatseigener oder staatlich kontrollierter russischer juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu bekleiden; ein vollständiges Verbot der Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Wallets, Krypto-Konten oder der Krypto-Verwahrung an russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige Personen, ungeachtet des Gesamtwerts der Kryptowerte und das Verbot der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen sowie IT-Beratung und Rechtsberatung für Russland.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022