Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2025 Vorschläge zur vereinfachten Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung von 2023 unterbreitet. Die EU-Entwaldungsverordnung hat das Ziel, Waldschädigungen, die durch den Konsum und Handel bestimmter Produkte in der EU eintreten, zu verringern. Die Verordnung gilt u.a. für Rohstoffe wie Soja und Palmöl. Die aktuellen Kommissionsvorschläge sehen gezielte Entlastungen für nachgelagerte Händler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen vor, insbesondere durch den Wegfall zusätzlicher Sorgfaltserklärungen und die Nutzung eines zentralen IT-Systems. Damit sollen Berichterstattungspflichten verringert, der Rückverfolgungsmechanismus jedoch beibehalten werden. Zudem wird eine Übergangsfrist bis Ende 2026 für kleinere Betriebe eingeführt, während grosse Unternehmen die Regeln ab Ende 2025 umsetzen müssen.