Sofortzahlungen in Euro

Seit dem 9. Oktober 2025 gilt die EU-Verordnung über Sofortzahlungen in Euro, die den Zahlungsverkehr im Euro-Währungsgebiet grundlegend modernisiert. Sie wurde im März 2024 angenommen und verpflichtet Zahlungsdienstleister nun, ihren Kunden sowohl das Empfangen als auch das Versenden von Echtzeitüberweisungen rund um die Uhr anzubieten. Überweisungen müssen innerhalb von Sekunden erfolgen und dürfen nicht teurer sein als Standard-Überweisungen; zusätzlich ist eine kostenlose Zahlungsempfängerüberprüfung zur Betrugsprävention vorgeschrieben. Die Verordnung soll den Zahlungsverkehr beschleunigen, die Sicherheit erhöhen und Unternehmen sowie Verbraucher entlasten. Ab Januar 2027 müssen auch Zahlungsdienstleister ausserhalb des Euroraums Sofortzahlungen und Empfängerprüfungen anbieten.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022