EuGH: Vegetarische Produkte dürfen wie Fleischprodukte heissen

Mit Urteil vom 4. Oktober 2024 in der Rechtssache C-438/23 hat der EuGH geurteilt, dass ein Mitgliedstaat nicht verbieten darf, dass Begriffe, die traditionell mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in Verbindung gebracht werden, zur Bezeichnung von vegetarischen Erzeugnissen verwendet werden. Die französische Regierung hatte ein Dekret erlassen, das es verbietet, Bezeichnungen wie „Steak“ oder „Wurst“, ohne oder auch mit ergänzenden Klarstellungen wie „pflanzlich“ oder „aus Soja“, zur Bezeichnung von Verarbeitungserzeugnissen zu verwenden. Dies sei unionswidrig, entschied der EuGH. Allerdings könne eine nationale Behörde, wenn sie der Auffassung sei, dass Verbraucher irregeführt werden, rechtlich gegen den betreffenden Lebensmittelunternehmer vorgehen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022