Der EuGH hat mit Urteil vom 4. Oktober 2024 in der Rechtssache C-406/22 die Bedingungen für die Bestimmung eines Drittstaats als sicherer Herkunftsstaat nach der Richtlinie zu gemeinsamen Verfahren im Bereich des internationalen Schutzes präzisiert. Danach muss sich die Bestimmung eines Drittstaats als sicherer Herkunftsstaat auf sein gesamtes Hoheitsgebiet beziehen. Weiter führt der EuGH aus, dass das Abweichen eines Drittstaats von den sich aus der EMRK ergebenden Verpflichtungen nicht ausschliesse, dass dieser Staat als sicherer Herkunftsstaat bestimmt werden kann.