Mit Urteil vom 4. Oktober 2024 in der Rechtssache C-4/23 hat der EuGH festgestellt, dass die Weigerung eines Mitgliedstaats, eine rechtmässig erworbene Änderung des Vornamens und des Geschlechts anzuerkennen, gegen die Rechte der Unionsbürger verstösst. Geklagt hatte eine Person aus Rumänien, die ebendort als Frau geboren und registriert worden war. Die Person erwarb später auch die britische Staatsangehörigkeit. In Grossbritannien änderte die Person ihren Vornamen und die Anrede von weiblich zu männlich und wurde im Jahr 2020 als männliche Geschlechtsidentität rechtlich anerkannt. Die rumänischen Behörden lehnten die Anträge des Klägers auf Anerkennung der Änderungen ab und forderten ihn auf, ein neues Verfahren zur Änderung der Geschlechtsidentität vor den rumänischen Gerichten anzustrengen. Der EuGH befindet dies für rechtswidrig.