Vereinfachung der aussergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten

Die Kommission hat am 17. Oktober 2023 vorgeschlagen, die Vorschriften über die aussergerichtliche Streitbeilegung zu modernisieren und zu vereinfachen, um sie an die digitalen Märkte anzupassen. Der Vorschlag sieht eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie über die alternative Beilegung von Streitigkeiten vor, um u. a. Streitigkeiten im Zusammenhang mit irreführender Werbung, dem Zugang zu Diensten und ungerechtfertigtem Geoblocking aussergerichtlich beilegen zu können. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher leichter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können, sollen benannte Stellen wie das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren ihnen die Verfahren erläutern und bei deren Nutzung helfen. Ein weiteres Ziel des Vorschlags besteht darin, die Verfahren zu beschleunigen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022