Im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags hat der Bundesrat am 31. August 2022 die bilateralen Umsetzungsabkommen im Bereich der Kohäsion zwischen der Schweiz und Bulgarien, Estland, Kroatien, Malta, Polen, Rumänien, Ungarn und Zypern genehmigt. Die Abkommen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeitsprogramme mit diesen Ländern in verschiedenen Bereichen, in denen die Schweiz mit ihrer Unterstützung einen Mehrwert schaffen kann. Mit der Genehmigung der Abkommen kann der zweite Schweizer Beitrag nun operationell umgesetzt werden.