Vollständige Aussetzung der Visaerleichterungen für Russland

Der Rat hat am 09. September 2022 einen Beschluss angenommen, mit dem das Visaerleichterungsabkommen von 2007 zwischen der EU und Russland vollständig ausgesetzt wird. Daher gelten nun die allgemeinen Bestimmungen des Visakodex für die russischen Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet, dass die Antragsgebühr von 35 € auf 80 € steigt, mehr Dokumente vorgelegt werden müssen, die Bearbeitungszeiten länger werden und die Ausstellung von Mehrfachvisa restriktiver gehandhabt wird. Die Aussetzung erfolgt als Reaktion auf erhöhte Risiken und Bedrohungen für die Sicherheitsinteressen der Union und die nationale Sicherheit der Mitgliedstaaten infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine. Mit Stand 01. September 2022 waren rund 963.000 russische Staatsangehörige im Besitz gültiger Visa für den Schengen-Raum. Der gilt ab dem 12. September 2022.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022