Rechtsstaatlichkeitsverstösse in Ungarn: Anwendung des Konditionalitätsmechanismus

Am 18. September 2022 hat die Europäische Kommission dem Rat vorgeschlagen, Massnahmen betreffend Ungarn auf Grundlage des Konditionalitätsmechanismus bei Rechtsstaatlichkeitsverstössen zu beschliessen (technisch: Vorschlag für eine Durchführungsmassnahme auf Grundlage von Art. 4 Absatz 1 der Konditionalitätsverordnung). Anlass sind Bedenken, dass Gelder aus dem EU-Haushalt in Ungarn nicht ausreichend vor Missbrauch geschützt seien (u. a. Korruption). Mit den vorgeschlagenen Massnahmen sollen Zahlungen in Milliardenhöhe aus dem EU-Haushalt an Ungarn ausgesetzt werden. Der Rat hat einen Monat Zeit, um mit qualifizierter Mehrheit über die Annahme solcher Massnahmen zu entscheiden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022