Wie von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt, hat die Europäische Kommission am 14. September 2022 Vorschläge zu den europäischen Energiemärkten vorgelegt, um den derzeitigen hohen Energiepreisen entgegenzuwirken. Die Vorschläge umfassen Ziele zur Verringerung der Stromnachfrage, eine befristete Erlösobergrenze für Stromerzeuger mit geringen Kosten wie erneuerbare Energien, Kernenergie und Braunkohle, einen befristeten Solidaritätsbeitrag für Öl-, Kohle- und Gasunternehmen sowie die Möglichkeit, auch regulierte Strompreise einzuführen, die unter den Kosten der Stromerzeuger liegen oder/und für kleine und mittlere Unternehmen bestimmt sind. Nach Vorlage durch die Kommission ist eine schnelle Verabschiedung der vorgeschlagenen Verordnung durch die Mitgliedstaaten zu erwarten, da diese auf Art. 122 AEUV basieren soll. Dadurch ist eine Beteiligung des Europäischen Parlaments nicht vorgesehen und der Rat entscheidet mit qualifizierter Mehrheit.