Die Europäische Union hat am 15. September 2022 einen Vorschlag vorgelegt, wonach künftig verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für bestimmte digitale Produkte gelten sollen. Betroffen sind Produkte, die direkt oder indirekt mit einem anderen Gerät oder einem digitalen Netz (insb. Internet) verbunden sind. Der Vorschlag umfasst a) Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten mit digitalen Elementen, um ihre Cybersicherheit zu gewährleisten; b) grundlegende Anforderungen an die Gestaltung, Entwicklung und Herstellung von Produkten mit digitalen Elementen und Verpflichtungen der Wirtschaftsteilnehmer in Bezug auf diese Produkte; c) grundlegende Anforderungen an die von den Herstellern anzuwendenden Verfahren zur Behebung von Schwachstellen, um die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen während ihres gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten; d) Vorschriften für die Marktüberwachung und Durchsetzung.