Beitritt der EU zum Haager Urteilsübereinkommen

Am 29. August 2022 ist die EU dem Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen beigetreten. Dadurch sind alle Mitgliedstaaten der EU, mit Ausnahme von Dänemark, an das Übereinkommen gebunden. Es dient der Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren im Verhältnis zu diesen Staaten. Zeitgleich ist auch die Ukraine dem Übereinkommen beigetreten. Mit nunmehr zwei Vertragspartnern kann dieses am 1. September 2023 in Kraft treten. Ausser der EU und der Ukraine haben auch Costa Rica, Israel, die Russische Föderation, die USA und Uruguay das Übereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Solange dies nicht geschehen ist, beschränkt sich die Wirkung des Übereinkommens auf die EU und die Ukraine. Selbst nach einer Ratifizierung wäre es jedoch jedem einzelnen Staat selbst überlassen zu bestimmen, zu welchem anderen Mitgliedstaat eine entsprechende Beziehung geschaffen werden soll.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022