Die Kommission hat am 11. September 2025 im Rahmen einer öffentlichen Konsultation alle Interessenträger aufgefordert, Stellungnahmen zu den Entwürfen der überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (TT-GVO) und der überarbeiteten Leitlinien zur Anwendung von Artikel 101 AEUV auf Technologietransfer-Vereinbarungen (TT-Leitlinien) einzureichen. Der Überarbeitung der TT-GVO und der TT-Leitlinien ist eine Evaluierung der seit 2014 geltenden Vorschriften vorausgegangen. Die Entwürfe der überarbeiteten TT-GVO und TT-Leitlinien schaffen mehr Klarheit in Bezug auf die Anwendung der Marktanteilsschwellen nach der TT-GVO auf Technologiemärkte (die TT-GVO sieht Marktanteilsschwellen sowohl für Produktmärkte als auch für Technologiemärkte vor). Daneben wurden im Entwurf der überarbeiteten TT-Leitlinien die Voraussetzungen für den Soft-Safe-Harbour-Bereich für Technologiepools geändert, um grössere Rechtssicherheit zu ermöglichen und die Einhaltung von Artikel 101 AEUV zu gewährleisten. Weiterhin enthält der Entwurf neue Orientierungshilfen für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Lizenzverhandlungsgruppen.