Verordnung zur Wiederherstellung der Natur tritt in Kraft

Am 18. August 2024 ist das sog. Gesetz zur Wiederherstellung der Natur in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um Verordnung (EU) 2024/1991, die einen Prozess zur kontinuierlichen und nachhaltigen Wiederherstellung der Natur auf dem Land und im Meer der EU in Gang setzen soll. Als Gesamtziel, das auf EU-Ebene erreicht werden soll, sollen die Mitgliedstaaten bis 2030 auf mindestens jeweils 20% der Landflächen und der Meeresgebiete der EU Wiederherstellungsmassnahmen durchführen. Bis 2050 sollen solche Massnahmen für alle Ökosysteme umgesetzt sein, die eine Wiederherstellung benötigen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022