Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 den Bericht in Erfüllung des Postulats „Unterschiede zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht im Bereich des Arbeitnehmerschutzes“ angenommen. Er kommt darin zum Schluss, dass das Schweizer und das EU-Recht den Arbeitnehmenden einen gleichwertigen Schutz garantieren. Somit ist keine Anpassung des Schweizer Rechts erforderlich.