Mit Urteil vom 10. September 2024 hat der EuGH entschieden, dass die 2017 durch die Kommission verhängte Geldbusse von 2.4 Mrd. EUR gegen Google rechtmässig ist. Die Kommission hatte die Geldbusse gegen Google verhängt, weil Google den eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber denjenigen konkurrierender Preisvergleichsdienste begünstigt habe und so seine beherrschende Stellung missbraucht habe. Google präsentierte die Suchergebnisse seines Preisvergleichsdienstes an oberster Stelle und – mit attraktiven Bild- und Textinformationen versehen – hervorgehoben in „Boxen“. Die Suchergebnisse konkurrierender Preisvergleichsdienste erschienen dagegen nur an nachrangiger Stelle in Form blauer Links und konnten deshalb – anders als die Ergebnisse des eigenen Preisvergleichsdienstes – von Ranking-Algorithmen auf den allgemeinen Suchergebnisseiten von Google herabgestuft werden. Der EuGH stellt fest, dass das Verhalten von Google diskriminierend und missbräuchlich ist und bestätigt damit das zuvor vom EuG in erster Instanz ergangene Urteil vom 10. November 2021.