EU-Pakt für künstliche Intelligenz

Über einhundert Unternehmen haben den EU-Pakt für künstliche Intelligenz (KI) unterzeichnet und sich freiwillig verpflichtet, die Grundsätze des sog. KI-Gesetzes anzuwenden, bevor diese für sie verpflichtend werden. Das KI-Gesetz (eigentlich Verordnung (EU) 2024/1689) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten vollständig anwendbar sein.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022