Die Europäische Kommission hat am 12. September 2023 Massnahmen zur Reduzierung der Befolgungskosten für grosse, grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der Europäischen Union vorgeschlagen. Mittels der vorgeschlagenen Verordnung soll das Leben von Unternehmen und Steuerbehörden erleichtert werden, indem ein neues, einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen geschaffen wird. Dadurch sollen die Befolgungskosten grosser Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, gesenkt werden.