EuG: Schadensersatz wegen Rückführung

Das Gericht hat in einem Urteil vom 6. September 2023 die Schadensersatzklagen mehrerer syrischer Flüchtlinge gegen Frontex nach deren Rückführung in die Türkei durch Griechenland abgewiesen. Da Frontex weder für die Prüfung der Begründetheit von Rückkehrentscheidungen noch von Anträgen auf internationalen Schutz zuständig sei, hafte die Agentur auch nicht für den Ersatz etwaiger Schäden in Verbindung mit der Rückführung in die Türkei. In Bezug auf die Rückkehraktionen hat Frontex lediglich den Auftrag, die Mitgliedstaaten technisch und operativ zu unterstützen. Dagegen sind die Mitgliedstaaten ausschliesslich zuständig, um die Begründetheit von Rückkehrentscheidungen zu würdigen und Anträge auf internationalen Schutz zu prüfen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022