Das Gericht hat mit Urteil vom 13. September 2023 die Klage Venezuelas gegen die restriktiven Massnahmen der EU abgewiesen. Der Rat der EU hatte in Anbetracht der Beeinträchtigung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie in Venezuela am 13. November 2017 entsprechende Massnahmen erlassen. Diese sahen im Wesentlichen ein Verkaufsverbot für Ausrüstungen vor, die zur internen Repression verwendet werden können.