Beschränkung des Einsatzes von Mikroplastik

Die Kommission hat am 25. September 2023 eine Durchführungsverordnung erlassen, mit der sie die Verwendung von Mikroplastik einschränkt. Gegenwärtig wird annähernd eine halbe Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt freigesetzt. Durch die neue Verordnung wird der Verkauf von Mikroplastik als solchem und von Produkten untersagt, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde, und die dieses Mikroplastik bei der Verwendung freisetzen. In hinreichend begründeten Fällen gelten für die betroffenen Akteure Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für die Anpassung an die neuen Vorschriften.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022