Mit einer Richtlinie von 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige wurden europaweit diesbezügliche Standards vorgeschrieben. Ziel der Richtlinie ist es, die Gleichstellung von Männern und Frauen bei ihren Arbeitsmarktchancen und bei der Behandlung am Arbeitsplatz weiter zu fördern. Konkret enthalten die Vorschriften Mindeststandards für Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub und legen zusätzliche Rechte fest, wie z. B. das Recht, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen. Die Richtlinie war von den Mitgliedstaaten bis zum 2. August 2022 in nationales Recht umzusetzen. Insgesamt 12 Mitgliedstaaten sind indes säumig, darunter Spanien, Portugal, Polen und Deutschland.