Der Rat hat am 5. August 2022 eine neue Verordnung über eine freiwillige Senkung der Erdgasnachfrage um 15 % in diesem Winter angenommen. Konkret einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, ihren Gasverbrauch zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 mit Massnahmen ihrer Wahl um 15 % gegenüber ihrem Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre zu senken. Dabei gibt es allerdings auch Ausnahmen: Mitgliedstaaten, die nicht an die Gasnetze anderer Mitgliedstaaten angeschlossen sind, sind von den verpflichtenden Gasnachfragesenkungen ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Mitgliedstaaten, deren Stromnetze nicht mit dem europäischen Elektrizitätssystem synchronisiert sind und die für die Stromerzeugung in höherem Masse auf Gas angewiesen sind. Zusätzlich sieht die Verordnung die Möglichkeit vor, dass der Rat einen „Unionsalarm“ zur Versorgungssicherheit auslöst; in diesem Fall würde die Senkung der Gasnachfrage verpflichtend.