Neuer Rechtsrahmen zu Kryptowährungen

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 1. Juli 2022 auf einen neuen Rechtsrahmen zu Kryptowährungen geeinigt. Es handelt sich um eine neue Verordnung über Märkte für Kryptowerte („MiCA“) sowie um eine Revision der Verordnung über Mittelübertragungen. Die neue Verordnung dient dem Schutz der Verbraucher, der Marktintegrität sowie der Finanzstabilität. Sie soll einen klaren Rechtsrahmen in der EU schaffen, der weitere Innovationen auf einer sicheren und soliden Grundlage ermöglicht. Die neue Verordnung gilt für Kryptowerte, die nicht bereits durch andere EU-Finanzvorschriften geregelt sind. Für „Stablecoins“ sind strenge Anforderungen an die Einrichtung, Zulassung und Verwaltung von Reserven vorgesehen, einschliesslich der EU-Aufsicht für signifikante „Stablecoins“, die systemrelevant sind. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen ebenfalls in der EU zugelassen werden und können daher ihre Dienstleistungen in der gesamten Union unter Verwendung des EU-Passes erbringen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022