Konsultation zu Verfahrensvorschriften im Kartellbereich

Die Europäische Kommission führt bis zum 6. Oktober 2022 zeitgleich eine Sondierung und eine öffentliche Konsultation über die EU-Verfahrensvorschriften im Kartellbereich durch. Die EU-Verfahren zur Durchsetzung des Kartellrechts sind mittlerweile 20 Jahre alt. Seither hat sich vieles geändert, was eine Anpassung der Regelungen erforderlich macht. Die Evaluation bezieht sich im Schwerpunkt auf die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 und die zugehörige Durchführungsverordnung (EG) Nr. 773/2004, welche eine wirksame und einheitliche Anwendung der Kartellvorschriften im EU-Vertrag (Art. 101 und 102 EUV) gewährleisten sollen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022