Mit Urteil vom 14. Juli 2022 hat der EuGH festgestellt, dass Dänemark dadurch gegen seine Verpflichtungen verstossen habe, dass es die Verwendung der Bezeichnung „Feta“ für im Inland hergestellten Käse, der zur Ausfuhr in Drittländer bestimmt ist, nicht unterbunden habe. Der Schutz der Bezeichnung „Feta“ greife auch beim Export in Drittländer, so der EuGH. Die Bezeichnung „Feta“ ist eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) und darf nur für bestimmten Käse aus einem bestimmten geografischen Gebiet in Griechenland verwendet werden.