Zulässigkeit von Preisspannenbeschränkungen

Die Europäische Kommission hat am 8. Juli 2026 Klage gegen Ungarn beim EuGH eingereicht, weil das Land Preisspannenbeschränkungen gesetzlich eingeführt hat, die hauptsächlich nicht-ungarische Unternehmen betreffen. Konkret hat Ungarn 2025 die Spanne zwischen den Einkaufs- und den Verkaufspreisen bestimmter Produkte auf ein derart niedriges Niveau beschränkt, dass die Unternehmen ihre Kosten nicht mehr decken können und Einzelhändler gezwungen sind, ihre Produkte verlustbringend zu veräussern.

Weitere Informationen

Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022