Diskriminierende Beschäftigungsbedingungen für Lehrkräfte in Griechenland

Die Europäische Kommission hat am 8. Juli 2026 Klage gegen Griechenland eingereicht, weil das Land seine nationalen Rechtsvorschriften nicht vollständig mit der Richtlinie über befristete Arbeitsverträge (Richtlinie 1999/70/EG des Rates), die die Diskriminierung von befristet Beschäftigten verbietet, in Einklang gebracht hat. So sind nach griechischem Recht die Arbeitsbedingungen für befristet beschäftigte Lehrkräfte an öffentlichen Schulen weniger günstig als für unbefristet beschäftigte Lehrkräfte, z. B. in Bezug auf Mutterschaftsurlaub und Krankschreibung.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022