Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2025 einen Praxisleitfaden für KI mit allgemeinem Verwendungszweck veröffentlicht. Es handelt sich um ein freiwillig anzuwendendes Instrument, das 13 unabhängige Sachverständige ausgearbeitet haben. Darin sind Beiträge von über 1 000 Interessenträgern eingeflossen, darunter finden sich Anbieter von KI-Modellen, kleine und mittlere Unternehmen, Wissenschaftler, KI-Sicherheitsexperten, Rechteinhaber und Organisationen der Zivilgesellschaft. Der Leitfaden soll die Branche bei der Einhaltung der Vorschriften der KI-Verordnung in Bezug auf KI mit allgemeinem Verwendungszweck unterstützen, die seit dem 2. August 2025 gelten. Der Leitfaden hat drei Kapitel: Transparenz und Urheberrecht, die alle Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck betreffen, sowie Sicherheit, die nur für eine begrenzte Anzahl von Anbietern der fortschrittlichsten Modelle relevant ist.