Die Verordnung über künstliche Intelligenz ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass in der EU entwickelte und verwendete KI vertrauenswürdig ist und Vorkehrungen zum Schutz der Grundrechte der Menschen bietet. Die horizontal angelegte Verordnung beruht auf dem Konzept der Produktsicherheit und einem risikobasierten Ansatz. KI-Systeme mit minimalem Risiko, wie etwa Empfehlungssysteme, unterliegen hiernach keinen besonderen Verpflichtungen. Anders verhält es sich mit Systemen, die mit hohem Risiko für die Nutzer behaftet sind; zu denken ist insoweit an Systeme im HR- oder im Kredit-Sektor. Unzulässig sind nach der Verordnung Systeme mit unannehmbaren Risiken, so etwa im Falle von Verhaltensmanipulation durch KI.