Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit 2023

Die Kommission hat am 24. Juli 2024 ihren fünften jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht, in dem sie die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten auf gleicher Grundlage systematisch und objektiv untersucht.

Justizreformen standen im vergangenen Jahr weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda, wobei viele Mitgliedstaaten die Empfehlungen von 2023 umgesetzt und im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität vereinbarte Reformen durchgeführt haben. Mehrere Mitgliedstaaten haben wichtige Reformen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz entweder auf den Weg gebracht oder in diesem Bereich weitere Fortschritte erzielt. Den Mitgliedstaaten wird daher im diesjährigen Bericht empfohlen, Herausforderungen wie die Notwendigkeit von Garantien bei Ernennungsverfahren sowohl von Richterinnen und Richtern an Gerichten unterer Instanzen als auch in hochrangigen Positionen, die Autonomie der Staatsanwaltschaft oder das Erfordernis angemessener Ressourcen für die Justiz anzugehen. Des Weiteren haben die Mitgliedstaaten seit dem vergangenen Jahr ihre institutionelle Landschaft zugunsten einer intensiveren Korruptionsbekämpfung verbessert – unter anderem durch mehr Ressourcen für die Strafverfolgungsbehörden, die Staatsanwaltschaften und die Justiz. Gleichzeitig seien weitere Massnahmen erforderlich, um die präventiven Rahmen zu stärken. Schliesslich bestehen in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor Bedenken in Bezug auf die unabhängige Leitung oder Finanzstabilität öffentlich-rechtlicher Medienanstalten, die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, das Recht auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten und die transparente und gerechte Vergabe staatlicher Werbung.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022