Jahresbericht 2023 über Anwendung des EU-Rechts

Die Europäische Kommission hat heute ihren Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts angenommen. Der Bericht gibt einen Überblick über die Durchsetzungsmaßnahmen, die die Kommission 2023 ergriffen hat, um den Schutz der Rechte und Freiheiten von Menschen und Unternehmen in der EU zu garantieren. Ferner werden die Bereiche benannt, in denen die Mitgliedstaaten für die Einhaltung des EU-Rechts gesorgt haben, und es wird ermittelt, wo zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Kommission 2023 entschieden auf die korrekte Anwendung der EU-Vorschriften in allen Politikbereichen und in der gesamten EU hingewirkt hat, wodurch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gestärkt und der weitere Aufbau einer kohärenten, fairen und effizienten Union begünstigt wurde. Im vergangenen Jahr leitete die Kommission 529 neue Vertragsverletzungsverfahren ein und schloss mehr als 1’000 Fälle ab, da die betreffenden Mitgliedstaaten für die Einhaltung des EU-Rechts gesorgt haben. 95 % der abgeschlossenen Verfahren wurden auf der ersten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens beigelegt. Der Bericht zeigt aber auch, dass die Kommission nicht zögert, einen Mitgliedstaat beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte. Im Jahr 2023 entschied die Kommission, insgesamt 82 Vertragsverletzungsverfahren vor den Gerichtshof zu bringen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022