Subventionen aus Drittstaaten

Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2023 Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten angenommen. In der Durchführungsverordnung werden die Details der Verfahren festgelegt, mit denen die Vorschriften der Verordnung konkret angewandt werden. Sie enthält insbesondere Formulare zur Anmeldung von Zusammenschlüssen, in deren Rahmen drittstaatliche finanzielle Zuwendungen gewährt werden, und benennt die vorzulegenden Angaben bei einer Anmeldung.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022