Die Europäische Kommission hat am 12. Juli 2023 einen Vorschlag zur Revision der Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU vorgelegt. Sie schlägt Mindestvorschriften vor, die über die Bestimmungen in der geltenden Richtlinie von 2012 hinausgehen und den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen Rechnung tragen. Die Reform umfasst u.a. neue Sicherheitsmassnahmen, die differenzierter auf die jeweiligen Opferbedürfnisse zugeschnitten sind; unentgeltliche psychologische Unterstützung; vereinfachten Zugang zur Justiz; Sicherstellung einer effektiven Entschädigung der Opfer.