Am 23. Juni 2022 haben sich das Europäische Parlament und der Rat über die Verordnung über schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren geeinigt. Mit diesen neuen Vorschriften verfügt die EU über einen umfassenden Rechtsrahmen für gemeinsame Massnahmen in den Bereichen Vorsorge, Überwachung, Risikobewertung sowie Frühwarnung und Reaktion.