Richtlinienvorschlag zu Vermögensabschöpfung und Einziehung

Am 25. Mai 2022 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Vermögensabschöpfung und Einziehung vorgelegt. Damit sollen Straftätern ihre unrechtmässig erworbenen Gewinne entzogen werden. Die Kommission will auch sicherstellen, dass Vermögenswerte von Personen und Einrichtungen, die gegen EU- Sanktionen verstossen, effektiver eingezogen werden können. Der Vorschlag enthält u. a. Vorschriften zur Stärkung des Mandats der Vermögensabschöpfungsstellen. Diese sollen etwa Befugnisse erhalten, Vermögenswerte aufzuspüren und zu identifizieren. Auch sollen Vermögenswerte eingefroren werden können, wenn die Gefahr besteht, dass sie ansonsten verschwinden. Weiter enthält der Vorschlag Regelungen zur Einziehung ohne strafrechtliche Verurteilung (etwa im Todesfall oder bei Immunität der Beschuldigten). Zuletzt gibt es Vorschriften zur Verwaltung von eingefrorenem oder beschlagnahmten Vermögen und der Einrichtung von Vermögensverwaltungsstellen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022