Löschung terroristischer Inhalte auf Online-Plattformen

Seit dem 7. Juni 2022 gilt die Verordnung über terroristische Online-Inhalte unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Terroristische Inhalte im Internet müssen nun innerhalb von einer Stunde gelöscht werden. Zudem müssen Online-Plattformen Massnahmen ergreifen, wenn sie mit terroristischen Inhalten konfrontiert werden. Entfernungsanordnungen müssen Gründe darüber aufweisen, warum Inhalte als «terroristisch» eingestuft werden.  Ferner sind strenge Schutzklauseln vorgesehen, um die Wahrung von Grundrechten wie der Meinungsfreiheit zu gewährleisten.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022